Wer muss Kurtaxe in Benzingerode zahlen?
Zahlungspflichtig sind alle Personen, die im Erhebungsgebiet gegen Entgelt übernachten ohne dort eine Haupt- oder Nebenwohnung zu haben.
Für Tagesgäste ohne Übernachtung in einer Unterkunft gibt es derzeit keine Beitragspflicht.
Weitere Details und Informationen zu Sonderbefreiungen finden Sie in der amtlichen Kurtaxsatzung (Link siehe unten).
Wieviel Kurtaxe muss ich in Benzingerode zahlen?
| Kurtaxe in Benzingerode | je Übernachtung |
| Erwachsene (ab 18) | 3,00 € |
| Kind (6-17)* | 1,50 € |
| Kleinkind (0-5) | 0,00 € |
| Schwerbehinderte ab GdB 50 | 1,50 € |
| Schwerbehinderte ab GdB 100** | 0,00 € |
| Hunde | Nicht beitragspflichtig |
| Jahreskarte | Keine Informationen verfügbar |
* Ab dem dritten Kind (6-17) einer Familie fällt für dieses und weitere Kinder keine Kurtaxe an. Grundsätzlich werden dann nur 2 Erwachsene und 2 Kinder (6-17) berechnet.
** Sofern Merkzeichen B im Ausweis, auch Begleitperson befreit.
Weitere Ermäßigungen und Sonderregelungen entnehmen Sie bitte der Kurtaxsatzung der Stadt Wernigerode für den Ortsteil Benzingerode (Link siehe unten).
Mit der Kurkarte haben Sie während Ihres Aufenthaltes in Benzingerode die Möglichkeit verschiedene Leistungen vergünstigt oder sogar kostenfrei in Anspruch zu nehmen:
Eine vollständige Übersicht der Vergünstigungen können Sie dem Kurtaxheft entnehmen, das mit der Gästekarte ausgehändigt wird.
Bitte beachten Sie, dass wir trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die Aktualität und Korrektheit der hier dargestellten Informationen geben können. Es gilt die jeweils aktuell gültige Kurtaxsatzung der Stadt Wernigerode für den Ortsteil Benzingerode.