Wer muss Kurtaxe in Hahnenklee-Bockswiese zahlen?
Der Gästebeitrag muss von allen Personen, die eine Unterkunft im Erhebungsgebiet gemietet haben, entrichtet werden, sofern Sie keinen Hauptwohnsitz oder eine alleinige Wohnung im Erhebungsgebiet haben.
Für Tagesgäste ohne Übernachtung in einer Unterkunft gibt es derzeit keine Beitragspflicht.
Weitere Details und Informationen zu Sonderbefreiungen finden Sie in der amtlichen Gästebeitragssatzung (Link siehe unten).
Wieviel Kurtaxe muss ich in Hahnenklee-Bockswiese zahlen?
| Kurtaxe in Hahnenklee-Bockswiese | je Übernachtung |
| Erwachsene (ab 18) | 3,00 € |
| Kind (6-17)* | 1,50 € |
| Kleinkind (0-5) | 0,00 € |
| Schwerbehinderte ab GdB 100** | 0,00 € |
| Hunde | Nicht beitragspflichtig |
| Jahreskarte | Keine Informationen verfügbar |
* Ab dem dritten Kind (6-17) einer Familie fällt für dieses und weitere Kinder keine Kurtaxe an. Grundsätzlich werden dann nur 2 Erwachsene und 2 Kinder (6-17) berechnet.
** Sofern Merkzeichen B im Ausweis, auch Begleitperson befreit.
Im Zeitraum vom 01.11. bis 30.11. ist die Kurtaxe um 50 Prozent reduziert. Für die Nacht vom 31.10. auf den 01.11. gilt der ermäßigte Gästebeitrag, für die Übernachtung vom 30.11. auf den 01.12. gilt der volle Gästebeitrag.
Weitere Ermäßigungen und Sonderregelungen entnehmen Sie bitte der Gästebeitragssatzung der Stadt Goslar für den Ortsteil Hahnenklee-Bockswiese (Link siehe unten).
Mit der Kurkarte haben Sie während Ihres Aufenthaltes in Hahnenklee-Bockswiese die Möglichkeit verschiedene Leistungen vergünstigt oder sogar kostenfrei in Anspruch zu nehmen:
Eine vollständige Übersicht der Vergünstigungen können Sie dem Erlebnisheft entnehmen, das mit der Gästekarte ausgehändigt wird.
Bitte beachten Sie, dass wir trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die Aktualität und Korrektheit der hier dargestellten Informationen geben können. Es gilt die jeweils aktuell gültige Gästebeitragssatzung der Stadt Goslar für den Ortsteil Hahnenklee-Bockswiese.