Die Kurtaxe muss von allen Gästen gezahlt werden, die nicht im Ort ansässig sind (Haupt- oder Nebenwohnung vorhanden) und dort gegen Entgelt übernachten. Tagesgäste zahlen derzeit keinen Kurbeitrag.
| Kurtaxe in Wernigerode | je Übernachtung |
| Erwachsene (ab 18) | 3,00 € |
| Kind (6-17)* | 1,50 € |
| Kleinkind (0-5) | 0,00 € |
| Schwerbehinderte ab GdB 50 | 1,50 € |
| Schwerbehinderte ab GdB 100** | 0,00 € |
| Hunde | Nicht beitragspflichtig |
| Jahreskarte | Keine Informationen verfügbar |
* Ab dem dritten Kind (6-17) einer Familie fällt für dieses und weitere Kinder keine Kurtaxe an. Grundsätzlich werden dann nur 2 Erwachsene und 2 Kinder (6-17) berechnet.
** Sofern Merkzeichen B im Ausweis, auch Begleitperson befreit.
Weitere Ermäßigungen und Sonderregelungen entnehmen Sie bitte der Kurtaxsatzung der Stadt Wernigerode. Den Link finden Sie unten.
Welche Leistungen oder Vorteile gibt es?
Das Geld, welches die Stadt durch die Kurabgaben einnimmt, wird u. a. für die Sauberhaltung von öffentlichen Toiletten, für die Befestigung von Wanderwegen sowie für ähnliche Zwecke im Zusammenhang mit dem Tourismus verwendet.
Mit Ihrer Kurkarte erhalten Sie während Ihres Aufenthaltes in Wernigerode die Möglichkeit verschiedene Leistungen vergünstigt oder sogar kostenfrei in Anspruch zu nehmen:
Eine vollständige Übersicht der Vergünstigungen können Sie dem Kurtaxheft entnehmen, das mit der Gästekarte ausgehändigt wird.
Bitte beachten Sie, dass wir trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die Aktualität und Korrektheit der hier dargestellten Informationen geben können. Es gilt die jeweils aktuell gültige Kurtaxsatzung der Stadt Wernigerode.